Bundesamt für Justiz: Entschädigung § 175
D-53113 Bonn
Fax: (0228) 994 10 - 5050
Internet: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Rehabilitierung/Rehabilitierung_node.html
E-Mail: Zur vollen E-Mail-Adresse
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) entschädigt Personen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, Freiheitsentziehung oder anderweitige, außergewöhnlich negative Beeinträchtigungen erlitten haben.
Das Bundesamt für Justiz bietet eine telefonische Beratung unter der Telefonnummer (0228) 994 10 40 an.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 14.30 Uhr
Die „Hotline Entschädigung § 175“ ist kostenfrei zu erreichen unter der Telefonnummer 08 00 1 75 20 17
Montag, Donnerstag und Freitag von 10.00 bis 17.00 Uhr
Die Hotline wird vom Bundesjustizministerium und Bundesfamilienministerium gefördert und berät Betroffene bei der Antragsstellung.
Zum Forum von Bundesamt für Justiz: Entschädigung § 175
Schwule Nachbarn von Bundesamt für Justiz: Entschädigung § 175
Forum von Bundesamt für Justiz: Entschädigung § 175
Dein Kommentar, Veranstaltungshinweise, Lob und Kritik ...
Dein Beitrag muss jugendfrei formuliert sein, sonst wird er gelöscht. Keine Kommentare mit Telefonnummern, SMS, Anschriften, E-Mail-Adressen oder Links. Auch Anfragen sowie Kontaktanzeigen aller Art werden nicht veröffentlicht sondern gelöscht.
Falls Du eine schwule Kontaktanzeige aufgeben willst, dann gehe besser auf http://homo.net/anzeigen/
Bei Missachtung der Nutzungsbedingungen werden alle Deine Einträge gelöscht und Deine E-Mail-Adresse bei gay-szene.net gesperrt:
