Bundesamt für Justiz: Entschädigung § 175
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
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Tel.: (0228) 994 10 - 40
Fax: (0228) 994 10 - 5050
E-Mail: Zur vollen E-Mail-Adresse
Internet: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Rehabilitierung/Rehabilitierung_node.html
Fax: (0228) 994 10 - 5050
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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) entschädigt Personen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, Freiheitsentziehung oder anderweitige, außergewöhnlich negative Beeinträchtigungen erlitten haben.
Das Bundesamt für Justiz bietet eine telefonische Beratung unter der Telefonnummer (0228) 994 10 40 an.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 14.30 Uhr
Die „Hotline Entschädigung § 175“ ist kostenfrei zu erreichen unter der Telefonnummer 08 00 1 75 20 17
Montag, Donnerstag und Freitag von 10.00 bis 17.00 Uhr
Die Hotline wird vom Bundesjustizministerium und Bundesfamilienministerium gefördert und berät Betroffene bei der Antragsstellung.
Das Bundesamt für Justiz bietet eine telefonische Beratung unter der Telefonnummer (0228) 994 10 40 an.
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Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 14.30 Uhr
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Die Hotline wird vom Bundesjustizministerium und Bundesfamilienministerium gefördert und berät Betroffene bei der Antragsstellung.
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