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Bundesamt für Justiz: Entschädigung § 175

Adenauerallee 99 – 103
D-53113 Bonn
Tel.: (0228) 994 10 - 40
Fax: (0228) 994 10 - 5050
Internet: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Rehabilitierung/Rehabilitierung_node.html
E-Mail: Zur vollen E-Mail-Adresse

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) entschädigt Personen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Hand­lungen strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, Freiheitsentziehung oder ander­weitige, außergewöhnlich negative Beein­träch­ti­gungen erlitten haben.

Das Bundesamt für Justiz bietet eine telefonische Beratung unter der Telefonnummer (0228) 994 10 40 an.

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 14.30 Uhr

Die „Hotline Entschädigung § 175“ ist kostenfrei zu erreichen unter der Telefonnummer 08 00 1 75 20 17
Montag, Donnerstag und Freitag von 10.00 bis 17.00 Uhr

Die Hotline wird vom Bundesjustizministerium und Bundesfamilienministerium gefördert und berät Betroffene bei der Antragsstellung.

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